Hinweis zur Kennzeichnungspflicht für DJI Inspire 1
Alle Drohnen, die mehr als 250 Gramm wiegen, müssen in Deutschland seit dem 1.10.2017 mit einer feuerfesten Kennzeichnung, mit Name und Adresse des Besitzers, versehen sein.
Die Kennzeichnung muss aus einem feuerfesten Material, aus einer Aluminiumlegierung oder Kupfer, bestehen und sollte nicht dicker als 1 mm sein.
Verwenden Sie keine ferromagnetischen Materialien, die unter Umständen die Übertragung der Signale stören und die Flugsicherheit gefährden können.
- Platzieren Sie die Kennzeichnung an einer geeigneten Stelle am Fluggerät (siehe Skizze).
- Achten Sie auf die Maße der Kennzeichnung die für Ihr Fluggerät erforderlich sind.
- Die Kennzeichnung muss fest, eng und sicher angebracht werden.
- Wichtig: Die Platzierung der Kennzeichnung darf nicht außerhalb der gezeigten Bereiche liegen, weil die Leistungsfähigkeit und Sicherheit des Fluggerätes beeinträchtigt wird.
Im Heckbereich unter dem Logo